Laut Gesetzesdekret Nr. 40 vom 28. Februar 2021, gelten seit dem 1. Januar 2022 weitere Sicherheitsmaßnahmen für alle Wintersportbegeisterten!
Alle, die auf den Pisten unterwegs sind, müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen. Wenn du bereits eine Hausratversicherung hast, brauchst du keine zusätzliche Versicherung, da diese in den meisten Fällen auch das Skifahren mit einschließt. Wenn du nicht bereits haftpflichtversichert bist, findest du bei allen Skipass-Verkaufsstellen einen QR-Code um die Versicherung online abzuschließen oder Du machst es schon vor Ankunft in Oberggen online unter folgendem Link:
ITASnow: Die praktische Skifahrerversicherung von ITAS VVaG, die Sie vor bösen Überraschungen im Schnee schützt.
Hinweis: Bei polizeilichen Kontrollen musst du einen Versicherungsschutz nachweisen können. Beim Skipassverkauf werden keine Kontrollen durchgeführt.
Für Minderjährige unter 18 Jahren besteht eine Helmpflicht beim Skifahren, Snowboarden und Rodeln.
Das Skifahren in angetrunkenem Zustand ist verboten. Hier gelten die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Grenzwerte, die in Italien maximal 0,5 mg Alkohol pro Liter Blut zulassen.
REA Nr. BZ -71529
Capitale sociale: € 1.651.200,00
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