Der Verbund Dolomiti Superski sowie die ihm angeschlossenen 12 Talschaftsverbunde handeln im Auftrag mit Vertretungsmacht gemäß Art. 1704 des italienischen Zivilgesetzbuches der einzelnen Unternehmen, die die Aufstiegsanlagen betreiben (die Auftraggeber), denen ausschließlich der Betrieb der Anlagen sowie die damit verbundenen Dienstleistungen und die entsprechende Verantwortung obliegt.
Gemäß der geltenden Steuergesetzgebung und dem erteilten Vertretungsmandat, dürfen weder der Verbund Dolomiti Superski noch die ihm angeschlossene Talscha¬ftsverbunde eine Rechnung als Kaufnachweis ausstellen, sondern nur eine Bezahlungsbescheinigung über die getätigten Käufe.
Jede Beanstandung bezüglich der Nichterbringung der Beförderungsleistung eines am jeweiligen Talschaftsverbund angeschlossenen Betreibers, oder der unzureichenden oder fehlenden Sicherheitsmaßnahmen auf den Pisten und Liften sowie der unzureichenden oder fehlenden Anwendung von Gesundheitsprotokollen, welche dem Endkunden Schäden jeglicher Art verursacht haben könnten, kann vom Inhaber eines gültigen Transporttickets ausschließlich gegen den Betreiber vorgebracht werden, welcher für die Beförderungsleistung und für die Sicherheit auf den Pisten verantwortlich ist. Der Betreiber der Website wird somit von jeglicher Verantwortung befreit.